Auf dem GER-Niveau C1 begegnen Lernende in Fachtexten, Nachrichten und Behördenschreiben regelmäßig Funktionsverbgefügen (FVG). In diesen festen Verbindungen trägt ein Nomen die Hauptbedeutung, während das Verb eine eher grammatische Funktion übernimmt. FVG verleihen Texten einen formellen, sachlichen Ton und sind ein zentrales Merkmal der deutschen Schriftsprache auf fortgeschrittenem Niveau.
Ein Funktionsverbgefüge (FVG) besteht aus einem Funktionsverb, das seine lexikalische Bedeutung weitgehend verloren hat, und einem nominalen Bestandteil, der die eigentliche Bedeutung trägt.
| Bestandteil | Funktion | Beispiel |
|---|---|---|
| Funktionsverb | grammatischer Rahmen (Tempus, Modus, Person) | treffen, stellen, bringen, kommen, nehmen |
| Nominaler Teil | trägt die Hauptbedeutung | eine Entscheidung, in Betracht, zur Verfügung |
| Einfaches Verb | Paraphrase | entscheiden, berücksichtigen, verfügbar sein |
Die wichtigsten FVG lassen sich nach dem Funktionsverb gruppieren.
FVG unterscheiden sich vom einfachen Verb oft durch Nuancen in der Aktionsart (Beginn, Dauer, Verursachung) oder im Register (formell vs. neutral).
| FVG | Einfaches Verb | Aktionsart / Nuance |
|---|---|---|
| in Gang setzen | starten, beginnen | inchoativ (Beginn) |
| in Gang sein | laufen, funktionieren | durativ (Dauer) |
| in Gang bringen | starten lassen | kausativ (Verursachung) |
| zur Kenntnis nehmen | bemerken, beachten | formelles Register |
| Stellung nehmen | sich äußern | formelles Register |
| in Erwägung ziehen | erwägen | formelles Register |
In wissenschaftlichen Arbeiten, Behördenschreiben und Nachrichtenartikeln sind FVG besonders häufig. Sie verleihen dem Text einen sachlichen, distanzierten Ton.
Ein Funktionsverbgefüge (FVG) ist eine feste Verbindung aus einem Funktionsverb und einem Nomen (oft mit Präposition oder Artikel). Das Verb hat seine ursprüngliche Bedeutung weitgehend verloren und dient nur noch als grammatischer Rahmen. Beispiel: in Betracht ziehen = berücksichtigen.
FVG ermöglichen es, Nuancen auszudrücken, die das einfache Verb nicht hat. Zum Beispiel unterscheidet sich zur Diskussion stellen (Beginn einer Diskussion anregen) von diskutieren (allgemein). Außerdem klingt der Text formeller und sachlicher, was in Fachtexten und Behördenschreiben erwünscht ist.
Typische Merkmale: (1) Das Verb kann nicht wörtlich verstanden werden (treffen in eine Entscheidung treffen bedeutet nicht physisches Treffen). (2) Das Nomen ist oft eine Nominalisierung (Entscheidung von entscheiden). (3) Die Verbindung kann durch ein einfaches Verb ersetzt werden.
Viele FVG sind tatsächlich typisch für formelle Register, aber einige sind auch in der Alltagssprache üblich, z. B. Angst haben, eine Frage stellen, Bescheid geben. Auf C1-Niveau liegt der Fokus auf den formelleren FVG, die in akademischen und administrativen Kontexten vorkommen.